Medizinrecht: 7.500 € Schmerzensgeld - Missglückte Korrektur von Segelohren wegen Behandlungsfehlers
18.06.2003
nach missglückter Korrektur von Segelohren entstandene Ohrnarben
Bei dem 10 Jahre alten Kläger wurde eine Ohranlegeoperation wegen abstehender Ohren durchgeführt. Bei der Operation kam es zu Behandlungsfehlern infolge dessen eine schüsselförmige Ohrform zurückgeblieben ist. Ein Abfall der schulischen Leistungen und Hänseleien waren die Folge. Es erfolgte eine zweite Operation nach der an den Nahtstellen Narben verblieben.
Schmerzensgeld: 7.500 €
LG Aachen, Urt. vom 18.06.2003 - 11 O 72/00 - unveröffentlicht
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
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